Gemeinde Steinhausen
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Rhythmik
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Warum Musikunterricht?
Veranstaltungskalender

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Reglement / Verordnung Musikschule
Tarifblatt
Merkblatt Rythmik im Kindergartenalter
Merkblatt Rythmik im Kindergartenalter integriert (Pilotprojekt)
Merkblatt Musikerfahrung 1
Merkblatt Musikerfahrung 2
Anmeldung Musikerfahrung 2
Anmeldung Musikunterricht (Kind)
Anmeldung Musikunterricht (Erwachsene)
Anmeldung Rhythmik (Kindergarten)
Anmeldung Workshop (Erwachsene)
Austritt Musikunterricht (Kind)
Austritt Musikunterricht (Erwachsene)
Anmeldung Kinderchor
Anmeldung Jugendchor
Anmeldung Oberstufenchor

 

 

Musikschule

Musikschulgebäude, Pianoweg, 6312 Steinhausen
Tel: 041 741 70 04
 
Schulsekretariat
Schulleitungsgebäude, Blickensdorferstrasse 17, 6312 Steinhausen
Tel: 041 749 13 13
Fax: 041 749 13 00
E-Mail: schulabteilung@steinhausen.zg.ch

 

Angebotsübersicht

Kindergarten

  • Rhythmik 1 (zur Zeit läuft ein Pilotprojekt im Kindergarten Birkenhalde in dem der Rythmikunterricht im Stundenplan integriert wird.)
  • Rhythmik 2

1.–3. Primarklasse

  • Musikerfahrung (1. Primarklasse im Stundenplan integriert)
  • Kinderchor (1. - 3. Primarklasse)
  • Musikerfahrung mit Blockflöten (Gruppenunterricht)
  • Musikerfahrung mit Xylophon (Gruppenunterricht)
  • Instrumentalunterricht / Sologesang (bis 2. Primarklasse nur in Begleitung von Musikerfahrung)

Ab der 3. Primarklasse

  • Instrumentalunterricht / Sologesang
  • Ensembleunterricht ab dem 3. Unterrichtsjahr
  • Kinderchor (1. - 3. Primarklasse)

Ab der 4. Primarklasse

  • Jugendchor (4. - 6. Primarklasse)

Oberstufenchor

  • Instrumentalunterricht / Sologesang
  • Oberstufenchor (Unterrichtsort: Cham)

Erwachsenenunterricht (nicht subventioniert)

  • Instrumentalunterricht / Sologesang
  • Workshop

Der Unterricht wird mehrheitlich im Musikschulgebäude erteilt. Weitere Unterrichtsräume befinden sich im Schulhaus Feldheim.

Alle Preise richten sich nach dem Tarifblatt. Ab dem 20. Altersjahr gilt der Erwachsenentarif. Falls eine Ausbildung oder ein Studium absolviert wird, muss dieses durch eine Bestätigung rechtzeitig dem Schulsekretariat mitgeteilt werden (Jugendtarif wird dann verrechnet).