|
Förderbeitrag Energie
  |
Energie sinnvoll nutzen und Luftverschmutzung
vermindern sollen in Steinhausen keine leeren Schlagworte sein.
|
Die Gemeinde Steinhausen verfügt über ein Förderprogramm Energie und unterstützt dabei mit einem jährlichen Budgetbetrag die rationelle und effiziente Energienutzung und den Einsatz von erneuerbaren Energien.
Auf Anfang des Jahres 2009 bzw. 2010 erfolgten diverse energiepolitische Veränderungen auf der Ebene von Bund und Kanton, welche erneut eine Anpassung der Richtlinien bedingen. In den nächsten Jahren sind weitere Veränderungen im Energiebereich absehbar, welche in die Neuausrichtung des Förderprogramms einbezogen werden sollen. Zu berücksichtigen ist auch, dass in den letzten Jahren aufgrund des technischen Fortschritts verschiedene Technologien bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit grosse Fortschritte gemacht haben. Deshalb wurden die Richtlinien in der Gemeinde Steinhausen per
1. Juli 2010 der neuen Situation angepasst.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, Energieerzeugungsanlagen zu fördern, welche in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, das bezüglich der Gebäudehülle einen guten Standard aufweist. Da der Ersatz der Heizung (oder Warmwasseranlage) und die Erneuerung der Gebäudehülle jedoch oftmals nicht zum gleichen Zeitpunkt erfolgen, schliessen die neuen Bestimmungen im Sinne der MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) einen grossen Teil der Energieerzeugungsanlagen von der Förderung aus, wenn nicht gleichzeitig der Gesamtenergieverbrauch dem gesetzlichen Standard entspricht. Deshalb ist eine Regelung anzustreben, welche den Einbau von geförderten Anlagen in Gebäuden mit einem sehr hohen Energieverbrauch verhindert, die Limite aber nicht so hoch ansetzt, dass lediglich eine geringe Anzahl Objekte für die Förderung in Frage kommen. Zu beachten ist, dass gestützt auf die neuen gesetzlichen Vorgaben, Wärmepumpenheizungen (z. B. Erdsonden-, Luft-, Wasserheizungen, etc.) und Energieerzeugungsanlagen, welche dem üblichen Investitionsstandard und dem Stand der Technik entsprechen daher nicht mehr gefördert werden.
Photovoltaikanlagen werden aufgrund der KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung) auch von Seiten des Bundes gefördert (Artikel 1.2 Stromversorgungsverordnung).
Gesuche um Energieförderbeiträge sind an die folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Steinhausen
Bau und Umwelt
Energiefachkommission
Bahnhofstrasse 3
Postfach 164
6312 Steinhausen
Die Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an:
| Energiefachkommission | | Gregor Notter | | Eschenweg 2, 6312 Steinhausen | | Tel: 041 349 33 58 |
|
|