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Notorganisation Kantonale Notorganisation Zur Sicherstellung der öffentlichen Dienste und zur Hilfeleistung in Notlagen, die sich mit der ordentlichen Organisation nicht bewältigen lassen, ist eine kantonale Notorganisation aufgebaut. Kantonaler-Führungsstab Katastrophenplan Gemeinde-Führungsstab Der Gemeinderat trägt die Verantwortung für die Bewältigung einer Katastrophe. Er trifft die erforderlichen Massnahmen gemäss dem Katastrophenplan des Kantons Zug, notfalls in Abweichung der geltenden Kompetenzordnung bzw. Regelung. Sirenenalarm Alarmierung Der Zivilschutz verfügt in der Schweiz über 7 270
Sirenen auf Dächern (stationär) oder auf Autos (mobil). Es ist
die Aufgabe der Behörden, nicht nur die Alarmierung der Bevölkerung
sicherzustellen, sondern auch über das richtige Verhalten bei einem
Sirenenalarm zu informieren. Diesem Ziel dient unter anderem der jährlich
am ersten Mittwoch im Februar stattfindende landesweite Probealarm. Via
Radio- und TV-Spots sowie Pressemitteilungen wird die Bevölkerung
vorgängig auf den Probealarm aufmerksam gemacht. Allgemeiner Alarm Ein regelmässig auf- und absteigender Ton von einer Minute Dauer. Ankündigung von Verhaltensweisungen oder amtlichen Mitteilungen, die über Radio nicht verbreitet werden. Das Zeichen wird nach zwei Minuten Unterbruch wiederholt. Wie muss ich mich verhalten? 1. Sie sind in einem Gebäude oder zu Hause
2. Sie sind am Arbeitsplatz
3. Sie sind im Freien, z.B. unterwegs zu Fuss
4. Sie sind unterwegs mit dem Auto
5. Sie sind im öffentlichen Verkehrsmittel
Warum diese Anweisungen? Durch das Schliessen von Fenstern und Türen, dem Abstellen
von Ventilatoren und Klimaanlagen wird das Eindringen von giftigen Gasen
und Dämpfen erheblich verzögert. Was machen «die Anderen»? Die Ereignisdienste, in den meisten Fällen die Feuerwehr, die Chemiewehr oder die Oelwehr werden versuchen, den Störfall so rasch es geht zu bewältigen. Sie werden auch sofort versuchen festzustellen, welche Gefährdung durch die ausgetretenen Stoffe für die Bevölkerung und die Umwelt entstanden ist. Dazu sind aber erfahrungsgemäss zeitaufwendige Messungen notwendig. Deshalb werden sie in der Regel eine vorsorgliche Alarmierung (eben durch Radiodurchsagen) veranlassen oder sogar selbst durchführen. Glück gehabt! Nachdem ein Leck abgedichtet oder ein Brand gelöscht worden ist und wenn Messungen keine bedrohlichen Konzentrationen ergeben haben, wird Entwarnung gegeben. Dies erfolgt mit den gleichen Mitteln wie auch die Alarmierung stattgefunden hat. Die Meldung «Gesundheitsgefahr hat nicht bestanden» soll aber nicht zu der falschen Schlussfolgerung führen, dass man unnötigerweise Alarm ausgelöst hat, denn (siehe oben) eine Alarmierung findet immer vorsorglich statt. Notwasserbezug Der Wasserbezug in Notsituation ist konzeptionell geregelt und liegt in der Ausführung des Wasser- und Elektrizitätswerks Steinhausen (WESt). Im Ereignisfall werden die Notwasserbezugsstellen situationsabhängig der Bevölkerung bekanntgegeben. |