Gemeinde Steinhausen
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Sicherheit und Bevölkerungsschutz

Notorganisation

Kantonale Notorganisation

Zur Sicherstellung der öffentlichen Dienste und zur Hilfeleistung in Notlagen, die sich mit der ordentlichen Organisation nicht bewältigen lassen, ist eine kantonale Notorganisation aufgebaut.

Kantonaler-Führungsstab

Katastrophenplan
Die Organisation der Hilfe bei Unglücksfällen und Schadenereignissen ist grundsätzlich Sache der Gemeinden. Bei Ereignissen, die das Ausmass von Katastrophen erreichen und zu deren Behebung die gemeindlichen Mittel nicht ausreichen, setzt der Kanton seine Organe zur Koordination und Unterstützung der gemeindlichen Massnahmen ein.

Gemeinde-Führungsstab

Der Gemeinderat trägt die Verantwortung für die Bewältigung einer Katastrophe. Er trifft die erforderlichen Massnahmen gemäss dem Katastrophenplan des Kantons Zug, notfalls in Abweichung der geltenden Kompetenzordnung bzw. Regelung.

Sirenenalarm

Alarmierung

Der Zivilschutz verfügt in der Schweiz über 7 270 Sirenen auf Dächern (stationär) oder auf Autos (mobil). Es ist die Aufgabe der Behörden, nicht nur die Alarmierung der Bevölkerung sicherzustellen, sondern auch über das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm zu informieren. Diesem Ziel dient unter anderem der jährlich am ersten Mittwoch im Februar stattfindende landesweite Probealarm. Via Radio- und TV-Spots sowie Pressemitteilungen wird die Bevölkerung vorgängig auf den Probealarm aufmerksam gemacht.
Als Alarmzeichen dienen verschiedene akustische Signale. Auf den hintersten Seiten jedes offiziellen Schweizer Telefonbuches informieren Merkblätter über die Bedeutung der jeweiligen Sirenen-Signale. Umfragen haben ergeben, dass beinahe 9 von 10 Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz den wichtigsten Alarm, den Allgemeinen Alarm, kennen und wissen, was es bei einem Sirenenalarm ausserhalb des Probealarms vorzukehren gilt.

Allgemeiner Alarm

Ein regelmässig auf- und absteigender Ton von einer Minute Dauer.

Ankündigung von Verhaltensweisungen oder amtlichen Mitteilungen, die über Radio nicht verbreitet werden.

Das Zeichen wird nach zwei Minuten Unterbruch wiederholt.

Wie muss ich mich verhalten?

1. Sie sind in einem Gebäude oder zu Hause

  • Vorsorglich im Hause bleiben
  • Fenster und Türen schliessen
  • Ventilatoren und Klimaanlagen abstellen
  • Radio hören
  • Anweisungen der Behörden befolgen
  • Hausbewohnerinnen und Hausbewohner informieren
  • Nicht telefonieren (Netzüberlastung)

2. Sie sind am Arbeitsplatz

  • Anordnungen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers befolgen
  • Im übrigen sinngemäss handeln wie unter 1.3. Sie sind im Freien, z.B. unterwegs zu Fuss
  • Nächstes bewohntes Haus aufsuchen und sich verhalten wie unter 1.

3. Sie sind im Freien, z.B. unterwegs zu Fuss

  • Nächstes bewohntes Haus aufsuchen und sich verhalten wie unter 1.

4. Sie sind unterwegs mit dem Auto

  • Belüftung ausschalten, Fenster schliessen
  • Radio hören
  • Anweisungen der Behörden befolgen
  • Zum nächsten bewohnten Gebäude fahren und sich verhalten wie unter 1.

5. Sie sind im öffentlichen Verkehrsmittel

  • Weisungen des Personals befolgen

Warum diese Anweisungen?

Durch das Schliessen von Fenstern und Türen, dem Abstellen von Ventilatoren und Klimaanlagen wird das Eindringen von giftigen Gasen und Dämpfen erheblich verzögert.
Viele Gase sind schwerer als Luft (z.B. Benzindämpfe, Chlor, Flüssiggas, Kohlendioxid), deshalb sind höher gelegene Räume im Allgemeinen sicherer, aber: es gibt auch Schadstoffe, welche leichter sind als Luft (z.B. Erdgas, Ammoniak, Kohlenmonoxid). Hier in den Estrich zu gehen, wäre falsch. Die richtigen Informationen zum Verhalten erfolgen durch das Radio, deshalb: Radio hören. Am besten DRS 1 oder das Lokalradio. Denn Informationen sind in dieser Situation besonders wichtig. Dies gilt auch für die Ereignisdienste.

Was machen «die Anderen»?

Die Ereignisdienste, in den meisten Fällen die Feuerwehr, die Chemiewehr oder die Oelwehr werden versuchen, den Störfall so rasch es geht zu bewältigen. Sie werden auch sofort versuchen festzustellen, welche Gefährdung durch die ausgetretenen Stoffe für die Bevölkerung und die Umwelt entstanden ist. Dazu sind aber erfahrungsgemäss zeitaufwendige Messungen notwendig. Deshalb werden sie in der Regel eine vorsorgliche Alarmierung (eben durch Radiodurchsagen) veranlassen oder sogar selbst durchführen.

Glück gehabt!

Nachdem ein Leck abgedichtet oder ein Brand gelöscht worden ist und wenn Messungen keine bedrohlichen Konzentrationen ergeben haben, wird Entwarnung gegeben. Dies erfolgt mit den gleichen Mitteln wie auch die Alarmierung stattgefunden hat. Die Meldung «Gesundheitsgefahr hat nicht bestanden» soll aber nicht zu der falschen Schlussfolgerung führen, dass man unnötigerweise Alarm ausgelöst hat, denn (siehe oben) eine Alarmierung findet immer vorsorglich statt.

Notwasserbezug

Der Wasserbezug in Notsituation ist konzeptionell geregelt und liegt in der Ausführung des Wasser- und Elektrizitätswerks Steinhausen (WESt).

Im Ereignisfall werden die Notwasserbezugsstellen situationsabhängig der Bevölkerung bekanntgegeben.