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Alimentenbevorschussung Gemäss dem gesetzlichen Auftrag muss die Frauenzentrale für Sie tätig werden, wenn Sie im Besitze eines von der Vormundschaftsbehörde genehmigten Unterhaltsvertrags, einer gerichtlichen Trennungsverfügung oder eines Scheidungsurteils sind. Die Frauenzentrale übernimmt Inkassoaufträge und stellt Gesuche für Alimentenbevorschussung an die Gemeinde. |