Gemeinde Steinhausen
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Finanzen und Volkswirtschaft
Grundstückgewinnsteuer
Gesetz über den Feuerschutz
Steuerverwaltung Zug, Steuerfüsse im Kanton

Steuerfüsse

Steuerfuss ordentliche Steuer:

  2008 2009 2010 2011 2012
Gemeinde: 65 % 62 % 62 % 60 % 60 %
Kanton: 82 % 82 % 82 % 82 % 82 %
Kath. Kirche: 11 % 10 % 10 % 10 % 10 %
Ev. ref. Kirche: 9.5 % 9.5 % 9.5 % 9.5 % 9.5 %
Bürgergemeinde: - - - - -

Auf der Webseite der Kantonalen Steuerverwaltung Zug können Sie mit dem Steuerkalkulator die Steuern berechnen.

 

Feuerwehrersatzabgabe

Alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz im Kanton Zug im Alter zwischen 20 und 48 Jahren sind feuerwehrpflichtig. Wer nicht aktiven Feuerwehrdienst leistet und keine Befreiung von der Feuerwehrpflicht geltend machen kann, bezahlt pro Jahr Fr. 100.– Feuerwehrpflichtersatz. Weitere Details zum Gesetz über den Feuerschutz erhalten Sie hier (Verweis: 3. Abschnitt "Feuerwehrpflicht" § 40 bis § 44 auf den Seiten 11 bis 13).

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