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Grundstückgewinnsteuerkommission Steinhausen
| Präsidentin |
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Carina Brüngger-Ebinger, Gemeinderätin, Albisstrasse 42, 6312 Steinhausen
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| Mitglieder |
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Martin Hotz, Rigistrasse 12, 6312 Steinhausen
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Kurt Schmid, Freudenbergstrasse 7, 6312 Steinhausen
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| Sekretär |
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Markus Michel, Sekretär Grundstückgewinnsteuerkommission, Stadthaus/Kolinplatz, 6300 Zug
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Link zum Grundstückgewinnsteueramt; Für die Berechnung der voraussichtlichen Grundstückgewinnsteuer siehe unter "Onlinedienst: Grundstückgewinnsteuer - Steuererklärung Excel (Seiten 1-4)"
Aufgaben der Grundstücksteuergewinnsteuerkommission
Die Grundstückgewinnsteuerkommission ist eine vom Gemeinderat
gewählte Kommission. Durch Verkauf einer Liegenschaft (Haus, Land
etc.) oder gleichgeordnetes Geschäft wird eine Grundstückgewinnsteuer
ausgelöst, allerdings nur für private Geschäfte, nicht
für gewerbsmässige. Nach Einreichung der Steuererklärung
des Steuerpflichtigen (Verkäufer) wird die Grundstückgewinnsteuerkommission
diesen Kaufvertrag veranlagen und die definitive Grundstückgewinnsteuer
in Rechnung stellen. Der maximale Steuersatz beträgt 60%, der minimale,
in den meisten Fällen geltende, 10% vom Grundstückgewinn. Weitere
Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Steuergesetz des Kantons Zug. |