Gemeinde Steinhausen
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Weitere Informationen
Finanzen und Volkswirtschaft
Gesetzessammlung Kanton Zug
Grundstückgewinnsteuer §187 - §202 auf den
Seiten 77 - 82

 

Grundstückgewinnsteuerkommission Steinhausen

Präsidentin 
Carina Brüngger-Ebinger, Gemeinderätin, Albisstrasse 42, 6312 Steinhausen
 
Mitglieder 
Martin Hotz, Rigistrasse 12, 6312 Steinhausen
Kurt Schmid, Freudenbergstrasse 7, 6312 Steinhausen
 
Sekretär
Markus Michel, Sekretär Grundstückgewinnsteuerkommission, Stadthaus/Kolinplatz, 6300 Zug

Link zum Grundstückgewinnsteueramt
; Für die Berechnung der voraussichtlichen Grundstückgewinnsteuer siehe unter "Onlinedienst: Grundstückgewinnsteuer - Steuererklärung Excel (Seiten 1-4)"

Aufgaben der Grundstücksteuergewinnsteuerkommission
Die Grundstückgewinnsteuerkommission ist eine vom Gemeinderat gewählte Kommission. Durch Verkauf einer Liegenschaft (Haus, Land etc.) oder gleichgeordnetes Geschäft wird eine Grundstückgewinnsteuer ausgelöst, allerdings nur für private Geschäfte, nicht für gewerbsmässige. Nach Einreichung der Steuererklärung des Steuerpflichtigen (Verkäufer) wird die Grundstückgewinnsteuerkommission diesen Kaufvertrag veranlagen und die definitive Grundstückgewinnsteuer in Rechnung stellen. Der maximale Steuersatz beträgt 60%, der minimale, in den meisten Fällen geltende, 10% vom Grundstückgewinn. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Steuergesetz des Kantons Zug.