Gemeinde Steinhausen
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Weitere Informationen
Finanzen und Volkswirtschaft

Finanzkommission Steinhausen

Präsident
Max Meienberg, Eschenstrasse 2, 6312 Steinhausen
 
Mitglieder
Carina Brüngger-Ebinger, Gemeinderätin, Albisstrasse 42, 6312 Steinhausen
Andreas Hürlimann, Blickensdorferstrasse 20, 6312 Steinhausen
Richard Schärer, Grabenackerstrasse 44, 6312 Steinhausen
Walter Speirer, Keltenweg 15, 6312 Steinhausen
 
Sekretär
Roland Frick, Leiter Buchhaltung, Rathaus, 6312 Steinhausen


Die Finanzkommission hat folgende Aufgaben:

Regelmässige Aufgaben
Überprüfung der vom Gemeinderat erarbeiteten Finanzstrategie gemäss § 20 Finanzhaushaltgesetz und schriftliche Berichterstattung mindestens einmal pro Legislaturperiode zuhanden der Stimmberechtigten (aktueller Bericht).
Beurteilung zuhanden des Gemeinderates
  des vorbereiteten Budgets
  des vorgeschlagenen Steuerfusses
  der Steuerertragsschätzung
  des ausgearbeiteten Finanzplans
  der vorgelegten Jahresrechnung
  des Finanzleitbildes und der Finanzstrategie
Unterstützung der Finanzabteilung bei der Tresorerie sowie bei der marktgerechten Bereitstellung von finanziellen Mitteln.

Beurteilung von Einzelgeschäften
Bei Kreditbegehren von über einer Million Franken hat die Finanzkommission gemäss Gemeindeordnung, Art. 22, Ziff. 8. der Finanzkompetenzen, eine Empfehlung z. Hd. der Stimmberechtigten abzugeben.
 
  Die Finanzkommission beurteilt nachfolgende Kriterien zur Abgabe der Empfehlung:
  Kann sich die Gemeinde dieses Projekt finanziell leisten?
  Ist die Finanzierung sichergestellt?
  Wurden alle finanziellen Konsequenzen eines Projektes im Antrag berücksichtigt?
  Ist der Antrag für die Stimmbürger transparent dargestellt und formuliert?
   
 
  Die Finanzkommission wird folgende Kriterien nicht beurteilen:
 

Ist das Projekt für die Gemeinde sinnvoll und zweckmässig?

  Wurden Alternativen geprüft?
  Alle planerischen, bau- und ausführungstechnischen Fragen.
 
Beurteilung z. Hd. Gemeinderat von Landgeschäften (Kauf und Verkauf) mit einem Volumen von über 1 Million Franken vor der Beschlussfassung im Gemeinderat. Der Rahmenkredit für Landerwerb ist sinnvoll, bietet aber keine Beurteilungskriterien. Daher sind die tatsächlichen Geschäfte mit dem Entwurf des Kaufvertrages zur Beurteilung vorzulegen.
 
   Die Finanzkommission beurteilt nachfolgende Kriterien zur Abgabe der Empfehlung:
  Kann sich die Gemeinde dieses Projekt finanziell leisten?
  Ist die Finanzierung sichergestellt?
 

Entspricht der Preis einigermassen den Marktpreisen?

  Wurden alle finanziellen Konsequenzen eines Kaufes berücksichtigt?
 
  Die Finanzkommission wird folgende Kriterien nicht beurteilen:
  Ist der Kauf für die Gemeinde sinnvoll und zweckmässig?
  Wurden Alternativen geprüft?
  Ist der ausgehandelte Preis korrekt?
   

Beratungen und Empfehlungen nach Bedarf
Beratung des Gemeinderates auf Verlangen bei finanzpolitischen Entscheidungen
Empfehlungen z. Hd. Gemeinderat bei Vernehmlassungen zu gemeindlichen und kantonalen Gesetzesentwürfen mit finanzpolitischen Auswirkungen