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Zuzug Schweizer Die Anmeldung hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Schweizer Bürger haben den Heimatschein und die Krankenkassenpolice (KVG), Verheiratete zusätzlich das Familienbüchlein vorzulegen. Wochenaufenthalter müssen einen Heimatausweis/Interimsausweis abgeben, den sie vorher am gesetzlichen Wohnort bestellt haben. Anmeldegebühr Fr. 25.- Für die Anmeldung ausländischer Staatsangehöriger, die aus anderen Kantonen zuziehen, ist das Amt für Migration des Kantons Zug in Zug zuständig. Bei einem Umzug innerhalb des Kantons Zug wird die Anmeldung automatisch nach der Abmeldung vollzogen. Somit ist keine persönliche Anmeldung mehr nötig. (Persönliche Abmeldung mit Ausländerausweis jedoch notwendig.) Anmeldegebühr von Fr. 25.- wird von der Einwohnerkontrolle erhoben.
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