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Stimm- und Wahlzettelkuverts zukleben Es wird darauf hingewiesen, dass bei Wahlen und Abstimmungen das Stimm- und Wahlzettelkuvert zugeklebt werden muss, damit die briefliche Stimmabgabe gültig ist. Dies teilte uns die Direktion des Innern des Kantons Zug aufgrund eines Schreibens der Bundeskanzlerin mit.
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