Gemeinde Steinhausen
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Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst

Bürgergemeinde Steinhausen

Die Bürgergemeinde Steinhausen ist eine der elf Bürgergemeinden des Kantons Zug. Das Gemeindegesetz aus dem Jahre 1980 weist den Bürgergemeinden folgende Aufgaben zu:

  • Sozial- und Vormundschaftswesen für die an ihrem Heimatort wohnenden Bürger
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
  • Verwaltung des Bürgergutes
  • Förderung der Heimatverbundenheit

Oberste Instanz ist die Bürgergemeindeversammlung. Sie wählt den fünfköpfigen Bürgerrat. Sie genehmigt auch das Budget, nimmt die Rechnung ab und fasst Beschlüsse. Der Bürgerrat entscheidet - mit einigen Ausnahmen - über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes.

Kontakt / Adresse

Bügerkanzlei Steinhausen
Postfach 23, 6312 Steinhausen
Tel: 041 743 21 76
E-Mail: kanzlei@buergergemeinde-steinhausen.ch
 

Bürgerrat

Der Bürgerrat der Amtsperiode 2010 - 2013 setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Bürgerpräsident  Adrian Jans
Vizepräsident   Leo Ohnsorg
Bürgerrätin Helen Riccardi-Jans
Bürgerrätin Claudia Hüsler
Bürgerrat Kilian Meier
Bürgerschreiberin Marlen Hausheer

Rechnungsprüfungskommission

Präsident  Pius Schlumpf
Mitglieder Willi Bolinger
  Priska Rodriguez